| Das Allemansrätt,
ein traditionelles Recht zum Gemeingebrauch, regelt den Aufenthalt
in Schwedens Natur. Unter Einhaltung der Bestimmungen können
auch ausländische Besucher den Duft der Blumen, den Gesang der
Vögel, das üppige Blühen der Wiesen, die Stille der
Wälder und das Glitzern unserer Seen erleben. Dabei gilt es,
behutsam mit der Natur umzugehen und Rücksicht gegenüber
Mitmenschen und Tieren walten zu lassen.
Nicht stören - nicht zerstören, so lautet die einfache
Faustregel dieses Rechtes.
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