Rechte & Pflichten in der Natur Schwedens
Das Allemansrätt, ein traditionelles Recht zum Gemeingebrauch, regelt den Aufenthalt in Schwedens Natur. Unter Einhaltung der Bestimmungen können auch ausländische Besucher den Duft der Blumen, den Gesang der Vögel, das üppige Blühen der Wiesen, die Stille der Wälder und das Glitzern unserer Seen erleben. Dabei gilt es, behutsam mit der Natur umzugehen und Rücksicht gegenüber Mitmenschen und Tieren walten zu lassen.

Nicht stören - nicht zerstören, so lautet die einfache Faustregel dieses Rechtes.